Aufnahmegespräch & Formulare
Patientenaufnahme
In der Patientenaufnahme erhalten Sie verschiedene Merkblätter und Formulare, wie zum Beispiel die Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Klinikaufenthalt sowie den Behandlungskostentarif und unsere Infomappe.
Datenschutz
Während der Aufnahme werden einige Daten von Ihnen abgefragt und gespeichert. Persönliche und medizinische Patientendaten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Der Schutz vor Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ist sichergestellt.
Für die Übermittlung der medizinischen Ergebnisse und Befunde ist das Registrieren der Anschriften und Telefonnummern der einweisenden Ärzte notwendig. Der behandelnde Arzt in der Klinik kann dann diese Daten abrufen und für die Versendung der Berichte verwenden.
Krankenhauszuzahlung
Die Mitarbeiter der Patientenverwaltung werden Sie auf Ihre Zuzahlungspflicht gemäß § 39 Abs. 4 SGB V hinweisen, wonach alle Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 € pro Krankenhaustag, für maximal 28 Tage im Jahr zu entrichten haben.
Ausnahmen sind Patienten, welche aufgrund von Arbeitsunfällen stationär aufgenommen werden, gesetzlich Versicherte mit einer aktuellen Zuzahlungsbefreiung, Soldaten sowie privat Krankenversicherte.
Wir bitten Sie, den von Ihnen zu zahlenden Betrag spätestens am Entlassungstag an der Klinikkasse zu entrichten, damit dieser an die Krankenkassen weitergeleitet werden kann. Bei Versicherten der folgenden Krankenkassen bitten wir von Zahlungen an die Klinik abzusehen: AOK Hessen, BKK Gesundheit, BKK für Heilberufe und Deutsche BKK. Der Einzug erfolgt hier durch die oben genannten Krankenkassen selbst.
Kosten und Leistungen
Als gesetzlích krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen außer bei einer Notfallbehandlung den Einweisungsschein des Arztes, auf dessen Rat Sie zu uns gekommen sind. Mit Hilfe des ärztlichen Einweisungsscheins stellen wir einen Kostenübernahmeantrag (per § 301 SGB V Datenfernübertragung) an Ihre Krankenkasse, die sich dann im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme der Krankenhauskosten bereit erklärt. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass diese Kostenübernahmeerklärung bereits im Vorfeld beantragt werden muss, wenn es sich um sogenannte "Sternchenleistungen - ambulante Eingriffe" handelt, die Behandlung jedoch - auf Wunsch des Patienten - stationär durchgeführt werden soll. Darauf werden Sie durch Ihren behandelnden Arzt oder ggf. durch die Mitarbeiter der Patientenaufnahme aufmerksam gemacht.
Patienten, die das Bestehen eines Krankenversicherungsverhältnisses nicht nachweisen können, haben die gesamten Kosten des Klinikaufenthaltes selbst zu tragen. Die aktuellen Kosten können Sie den Behandlungskostentarifen entnehmen.
Wir informieren Ihre Krankenkasse über Ihre Aufnahme sowie über Ihre Entlassung. Mit der Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind die sogenannten Regelleistungen des Krankenhauses abgedeckt. Diese umfassen die Verpflegung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Pflege sowie alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungsformen einschließlich der ärztlichen Leistungen. Sie können sicher sein, dass Ihnen keine Untersuchung oder Behandlung aus Kostengründen vorenthalten wird.
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die Regelleistung hinausgehende Sonderleistungen. Sie können unabhängig vom Krankenversicherungsverhältnis von jedem Patient gesondert abgeschlossen werden. Die Kosten müssen jedoch vom Patienten getragen werden, sofern kein 100-prozentiger Nachweis einer Zusatzversicherung besteht.
Eine Übersicht über die Wahlleistungen der BGU erhalten Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte als Download zu Ihrem Aufenthalt.
Ambulantes Operieren
Die BG Unfallklinik bietet Ambulantes Operieren für BG Patienten, privat versicherte Patienten und gesetzlich versicherte Patienten nach § 115b SGB V an. Die Indikationen richten sich nach dem Katalog für das Ambulante Operieren bzw. nach den medizinischen Erfordernissen im Einzelfall. Die Entscheidung wird von Arzt und Patient gemeinsam getroffen.
Weitere Informationen zum Katalog für das Ambulante Operieren und stationsersetzender Eingriffe im Krankenhaus finden Sie auf den Internet-Seiten des GKV-Spitzenverbandes und den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).








