Patientenaufnahme
Persönliche Sachen zur Aufnahme
Was Sie möglichst nicht in die Klinik mitbringen sollten
Übernachtungsverträge für ambulantes Operieren
Im Folgenden erhalten Sie sämtliche Informationen darüber, was Sie bei der Patientenaufnahme beachten sollten.
Unterlagen zur Aufnahme
Um einen reibungslosen Ablauf der Aufnahme zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Unterlagen zur Aufnahme mitzubringen:
- Einweisungsschein des Arztes (außer bei Notfällen)
- Krankenversicherungskarte
- ggf. Zuzahlungsbefreiungskarte der Krankenkasse
- Unterlagen des behandelnden Arztes (falls vorhanden)
- möglichst Name und Adresse der weiterbehandelnden Ärzte
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Persönliche Sachen zur Aufnahme
Unabhängig von den formal benötigten Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die nachfolgend aufgeführten Sachen zur Aufnahme mitzubringen:
- vorhandene Gesundheitsausweise (Nothilfe-, Allergie-, Diabetiker-, Impfpass u. a.)
- zur Zeit verordnete Medikamente
- Zahnbürste/Zahncreme
- Waschlappen/Seife/Rasierzeug
- Handtücher/Taschentücher (Ausnahme ist die Septische Abteilung)
- Kamm/Haarbürste
- Bademantel
- Schlafanzug/Nachthemd
- Unterwäsche, Strümpfe
- feste Schuhe/Freizeitanzug
Der Ihnen zur Verfügung stehende Platz in Ihrem Krankenzimmer ist verständlicherweise eingeschränkt. Bitte bringen Sie nur mit, was Sie für Ihren Aufenthalt benötigen.
Was Sie möglichst nicht in die Klinik mitbringen sollten:
- Wertgegenstände
- Schmuck
- größere Geldbeträge
Wertgegenstände und wichtige Dokumente sollten Sie nicht in Ihrem Zimmer aufbewahren. Falls es unbedingt notwendig ist, dass Sie Wertsachen ins Krankenhaus mitbringen, haben Sie die Möglichkeit, diese an der Kasse gegen Quittung zu hinterlegen. Für den Verlust von nicht bei der Verwaltung gegen Quittung hinterlegten Wertsachen und Geldbeträgen kann das Krankenhaus keine Haftung übernehmen.
Datenschutz
Persönliche und medizinische Patientendaten zur Abrechnung und zur Dokumentation werden streng vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Der Schutz vor Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ist sichergestellt.
Die Anschriften und Telefonnummern der einweisenden Ärzte werden ebenfalls registriert. Dies ist insbesondere für die Übermittlung der medizinischen Ergebnisse und Befunde notwendig. Der behandelnde Arzt in der Klinik kann diese Daten abrufen und für die Versendung seiner Berichte verwenden.
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Krankenhauszuzahlung
Die Mitarbeiter der Patientenverwaltung werden Sie auf Ihre Zuzahlungspflicht gemäß §39, Abs. 4 SGB V hinweisen, welche besagt, dass alle Patienten die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 € pro Krankenhaustag, für maximal 28 Tage im Jahr zu entrichten haben.
Ausnahme sind Patienten, welche aufgrund von Arbeitsunfällen stationär aufgenommen werden, gesetzlich Krankenversicherte mit einer aktuellen Zuzahlungsbefreiung, Soldaten sowie privat Krankenversicherte.
Wir bitten Sie, den von Ihnen zu zahlenden Betrag spätestens am Entlassungstag an der Klinikkasse zu entrichten, damit dieser an die Krankenkasse weitergeleitet werden kann.
Kassenöffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag
09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
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Kosten und Leistungen
Als gesetzlich krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen außer bei einer Notfallbehandlung den Einweisungsschein des Arztes, auf dessen Rat Sie zu uns gekommen sind. Mit Hilfe des ärztlichen Einweisungsscheins stellen wir einen Kostenübernahmeantrag (per § 301 SGB V Datenfernübertragung) an Ihre Krankenkasse, die sich dann im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung (per § 301 Datenfernübertragung) zur Übernahme der Krankenhauskosten bereit erklärt. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass diese Kostenübernahmeerklärung bereits im Vorfeld beantragt werden muss, wenn es sich um sogenannte „Sternchenleistungen – ambulante Eingriffe“ handelt, die Behandlung jedoch – auf Wunsch des Patienten- stationär durchgeführt werden soll. Darauf werden Sie durch Ihren behandelnden Arzt oder ggf. durch die Mitarbeiter der Patientenaufnahme aufmerksam gemacht.
Patienten, die das Bestehen eines Krankenversicherungsverhältnisses nicht nachweisen können, haben die gesamten Kosten des Klinikaufenthaltes selbst zu tragen. Die aktuellen Kosten können Sie den Behandlungskostentarifen entnehmen.
Wir informieren Ihre Krankenkasse über Ihre Aufnahme sowie über Ihre Entlassung. Mit der Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind die sogenannten Regelleistungen des Krankenhauses abgedeckt. Diese umfassen die Verpflegung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Pflege sowie alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungsformen einschließlich der ärztlichen Leistungen. Sie können sicher sein, dass Ihnen keine Untersuchung oder Behandlung aus Kostengründen vorenthalten wird.
Wahlleistungen sind über die Regelleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Sie können unabhängig vom Krankenversichertenverhältnis von jedem Patient gesondert abgeschlossen werden. Die Kosten müssen jedoch vom Patienten getragen werden, sofern kein 100-prozentiger Nachweis einer Zusatzversicherung besteht.
Zimmer
Die Regelleistung umfasst die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, welche mit Telefon und Fernsehgeräten sowie Sanitärzellen ausgestattet sind.
Bei der Zimmerbelegung wird weitestgehend versucht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Nicht immer lässt es sich einrichten, auch aufgrund von Notfällen, die „idealen Patienten“ zusammenzulegen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Wahlleistungen:
In der folgenden PDF erhalten Sie Informationen über die Wahlleistungen in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main.
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In der folgenden PDF finden Sie die Wahlleistungen der BGU Frankfurt am Main:
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Wahlleistungen Chefarztbehandlung:
Chefarztbehandlung einschließlich aller ständigen ärztlichen Vertreter nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der zum Leistungszeitraum gültigen Fassung. Hier finden Sie auch die entsprechenden Wahlleistungsformulare.
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24.06.2010 |
Behandlungskostentarife
Teil A (Unfallversicherungen, BG-Patienten)
Teil B (gesetzlich und privat versicherte Patienten)
Behandlungsvertrag stationär
Teil A (Unfallversicherungen, BG-Patienten)
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24.06.2010 |
Mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen wurde die Finanzierung des Krankenhauses ab dem 1. August 2004 auf eine völlig neue Basis gestellt.
Teil B (gesetzlich und privat versicherte Patienten)
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24.06.2010 |
Die gewünschte Wahlleistung können Sie mit den Mitarbeitern der Patientenaufnahme vereinbaren.
Ambulantes Operieren/Ambulante Leistungsabrechnung
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird der ambulante Leistungsbereich im Krankenhaus gefördert. Der medizinische Fortschritt mit verfeinerten Operationstechniken und modernen Narkoseverfahren ermöglicht es heute, viele Eingriffe ambulant durchzuführen, ohne dass Sie sich in stationäre Behandlung begeben müssen.
Während des gesamten Aufenthaltes werden Sie von erfahrenem Fachpersonal betreut.
Folgende ambulante Leistungen des Krankenhauses gelangen zur Abrechnung:
- die Behandlung von Arbeitsunfallverletzten und Berufserkrankten einschließlich berufsgenossenschaftlichem Heilverfahren durch den Durchgangsarzt nach der UV-GOÄ·
- ambulante Operationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen gem. § 115 b SGB V (Sozialgesetzbuch)
- ambulante Operationen auf Wunsch des Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte
- ambulante Spezialsprechstunden auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 31 a Abs. 2 Ärzte ZV bzw. gem. § 311 SGB V und gem. § 118 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab Ärzte
- ambulante privatärztliche Behandlungen und individuelle Gesundheitsleistungen auf Wunsch des Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte
- Leistungen des Krankenhauses für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser nach dem DKG-NT bzw. auf der Grundlage bestehender Vereinbarungen.
- Abgabe von Heil- und Hilfsmitteln gem. § 302 SGB V wird per Datenfernübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage der gültigen Vereinbarungen der Krankenhausgesellschaft Hessen und der Landesverbände der GKV, auf der Grundlage des DKG-NT Band 2 Kapitel S mit den Unfallversicherungsträgern übermittelt.
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Übernachtungsverträge für ambulante Operationen:
Viele Operationen werden kostenmäßig nur noch ambulant von den Krankenkassen getragen. Sollten von der Krankenkasse anerkannte Gründe für einen stationären Aufenthalt vorliegen ist die Rechnungsstellung in diesen Fällen unproblematisch. Nicht immer erkennen die Krankenkassen die genannten Gründe (Angst/Alleine) als Regelleistung an. Für diese Fälle bieten wir Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit zu Sonderkonditionen an. Es gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Übernachtungsvertrag.
Für weitere Informationen zur Buchung steht Ihnen die Hotline der Patientenaufnahme von Montag bis Freitag, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 / 475-2559 gerne zur Verfügung.
Kategorie A
Übernachtung pro Person im 1-Bett Zimmer 98,31 € inkl. MwSt.
Kategorie B
Übernachtung pro Person im 2-Bett Zimmer 67,37 € inkl. MwSt.
Kategorie C
Übernachtung pro Person im 3-Bett Zimmer 53,55 € inkl. MwSt.
Zusatzleistungen/Übernachtungsverträge:
Frühstück 4,50 € inkl. MwSt.
Mittagessen 6,50 € inkl. MwSt.
Abendessen 4,50 € inkl. MwSt.
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Empfangsbestätigung
Damit Ihnen auch wirklich alle Unterlagen vorliegen, gehen wir das mit Ihnen zusammen noch einmal durch und bitten Sie, uns dies per Empfangsbekenntnis zu bestätigen. Das Formular dazu finden Sie im Anschluss.
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Multimedia-Terminal
Wir freuen uns, dass wir allen unseren Patienten ein hochmodernes Multimedia-Terminal zur Verfügung stellen können, und sind mit dieser Technologie Vorreiter in ganz Deutschland.
Mit dem Multimedia-Terminal können Sie telefonieren, fernsehen, Radio hören, im Internet surfen und spielen - sogar mit eigener Spielekonsole, Sie können sich aber auch ein DVD ansehen.
Das Multimedia-Terminal lässt sich durch Berührung der Monittoroberfläche (Touchscreen) aktivieren udn steuern. Mit Hilfe einer Chipkarte, die mit mindestens fünf Euro geladen sein muss, kann es dann losgehen. Bitte beachten Sie auch die Bedienungsanleitung.
Um die Chipkarte aufzuladen, gehen Sie bitte zu den Kassenautomaten. Den Kassenautomat finden Sie 1-mal im Bereich des A/B-Bau und 1-mal im Eingangsbereich des K-Bau.
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Verpflegung/Diätberatung
Unsere Küche bietet Ihnen eine reichhaltige Auswahl verschiedener Speisen für jede Mahlzeit. Der Speiseplan wird wöchentlich verteilt. Sie haben täglich die Möglichkeit, sich für den folgenden Tag Ihr Frühstück und Abendessen selbst zusammen zu stellen und zwischen verschiedenen Mittagsmenüs zu wählen.
Sollten Sie eine ärztliche Kostform verordnet bekommen haben, möchten wir Sie bitten, bei mitgebrachten Nahrungsmitteln mit dem zuständigen Stationsarzt bzw. der Stationsschwester Rücksprache zu halten.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kostform mit einer Diätassistentin zu besprechen.
Fundbüro
Fundstücke bitten wir Sie an der Außenpforte, wahlweise bei Kassenöffnungszeiten an der Kasse abzugeben.
Dort kann auch nach verloren gegangenen Fundstücken gefragt werden.
Kasse
Die Kasse befindet sich im Eingangsbereich des K-Gebäudes.
Die Kasse ist wie folgt für Sie geöffnet:
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Hier ist die Eigenbeteiligung für Ihren Klinikaufenthalt zu bezahlen.
Die Bezahlung kann in bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer erfolgen.
Die Eigenbeteiligung leiten wir an die zuständige Krankenkasse weiter.
Wertgegenstände und wichtige Dokumente können Sie an der Kasse gegen Quittung hinterlegen. Für den Verlust von nicht bei der Verwaltung gegen Quittung hinterlegten Wertsachen und Geldbeträgen kann das Krankenhaus keine Haftung übernehmen.
Geldautomat
Unsere Patienten und Besucher finden im Eingangsbereich der Klinik einen Geldautomaten der Volks- und Raiffeisenbanken.



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